Speicherstadt und Hafenbüros in Hamburg zur blauen Stunde

Förderprogramm IFB Hamburg · Dossier 2026

Hamburg Digital Check:50 % Zuschuss für Digitalisierung & KI

Alles zu Voraussetzungen, Höhe und Antrag des Förderprogramms der IFB Hamburg — plus kostenloser Förderfähigkeits-Check in 2 Minuten.

Aktuell 2026 · Kostenlos & unverbindlich · 2 Minuten

01Überblick

Hamburg Digital Check: Fakten auf einen Blick

Der Hamburg Digital Check bezuschusst qualifizierte Digitalisierungsberatung mit 50 Prozent der förderfähigen Kosten, höchstens jedoch 7.500 Euro. Der förderfähige Beratertagessatz ist auf 1.100 Euro netto gedeckelt; innerhalb von zwei Jahren lässt sich die Fördersumme auf mehrere Anträge aufteilen. Antragsberechtigt sind KMU nach EU-Definition, Handwerksbetriebe und Freiberufler mit Betriebsstätte in Hamburg. Fördergeber ist die IFB Hamburg (Hamburgische Investitions- und Förderbank) — dieses Portal ist ein privates Informations- und Vermittlungsangebot und selbst nicht Fördergeber.

50 %

Zuschuss zu den förderfähigen Beratungskosten

7.500 €

maximale Fördersumme pro Unternehmen

1.100 €

max. förderfähiger Beratertagessatz (netto)

02Das Programm

Was ist der Hamburg Digital Check?

Der Hamburg Digital Check ist ein Förderprogramm der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg). Gefördert wird nicht die Anschaffung von Technik, sondern die qualifizierte Beratung, die einem Unternehmen zeigt, welche Digitalisierungsschritte sinnvoll sind und in welcher Reihenfolge sie umgesetzt werden sollten. Zielgruppe sind kleine und mittlere Unternehmen, Handwerksbetriebe und Freiberufler mit Betriebsstätte in Hamburg.

Das Programm hat im August 2025 den früheren Hamburger Digitalbonus abgelöst. Wer heute nach „Hamburger Digitalbonus" oder „Hamburg Digitalförderung" sucht, landet inhaltlich fast immer beim Hamburg Digital Check: Der offizielle Programmname bei der IFB Hamburg lautet Hamburg Digital Check, die anderen Bezeichnungen sind gebräuchliche Alltags- und Suchbegriffe.

Zwei Förderbereiche: Informationssicherheit und Digitaler Wandel

Gefördert werden Beratungsleistungen in zwei Bereichen. Die Informationssicherheit umfasst zum Beispiel den Schutz von Systemen und Daten, Notfallvorsorge sowie organisatorische Sicherheitsmaßnahmen. Der Digitale Wandel deckt die Digitalisierung von Prozessen, Geschäftsmodellen und IT-Strukturen ab — von der Ablaufanalyse über Datenflüsse bis hin zum Einsatz von KI in konkreten Arbeitsschritten. In beiden Fällen ist entscheidend, dass die Beratung auf einen umsetzbaren Plan hinausläuft.

Ergebnis der Förderung: das Realisierungskonzept

Das verpflichtende Ergebnis der geförderten Beratung ist ein Realisierungskonzept. Es beschreibt konkret, welche Maßnahmen umgesetzt werden sollen, in welcher Reihenfolge, mit welchem Aufwand und in welchem Zeitrahmen. Für das Unternehmen ist das ein belastbarer Fahrplan; für die Förderung ist es die Voraussetzung. Eine Beratung, die lediglich allgemeine Empfehlungen ausspricht, erfüllt diesen Anspruch nicht.

Antrag: digital, vor Projektbeginn

Der Antrag wird ausschließlich digital über das eAntragsportal der IFB Hamburg gestellt. Die Qualifikation des Beratungsdienstleisters wird über die Anlage „Selbsterklärung Digitalisierungsberatung" nachgewiesen. Wichtig ist der Zeitpunkt: Der Antrag muss vor Vertragsabschluss und Projektbeginn eingereicht werden, denn eine rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen. Nach aktuellem Stand können vollständige Anträge bis zum 16. November 2026 eingereicht werden; das Programm läuft bis Ende 2026 und kann bei ausgeschöpften Mitteln früher enden.

Umsetzung finanzieren: Hamburg-Kredit Digital

Der reine Kauf von Hard- oder Software wird über den Hamburg Digital Check nicht gefördert. Für die Umsetzung steht das ergänzende Darlehensprogramm „Hamburg-Kredit Digital" zur Verfügung. Andere nicht rückzahlbare Zuschüsse aus EU-, Bundes- oder Landesprogrammen lassen sich parallel nicht beantragen, der Hamburg-Kredit Digital dagegen ist kombinierbar: Der Digital Check finanziert Beratung und Konzept, das Darlehen die anschließende Realisierung.

Privates Informations- und Vermittlungsangebot eines Beratungsanbieters. Kein offizielles Angebot der IFB Hamburg oder der Freien und Hansestadt Hamburg. Maßgeblich sind die aktuellen Vorgaben der IFB Hamburg.

03Voraussetzungen

Bin ich förderberechtigt?

Antragsberechtigt sind rechtlich selbstständige kleine und mittlere Unternehmen nach EU-Definition, Handwerksbetriebe sowie Angehörige freier Berufe — jeweils mit Betriebsstätte in Hamburg. Die folgende Übersicht fasst zusammen, worauf es dabei ankommt.

Förderfähig, wenn …

  • Ihr Unternehmen hat eine Betriebsstätte in Hamburg.
  • Sie sind ein rechtlich selbstständiges KMU nach EU-Definition, ein Handwerksbetrieb oder Angehörige:r eines freien Berufs.
  • Beratung und geplante Umsetzung beziehen sich auf die Hamburger Betriebsstätte.
  • Es geht um Informationssicherheit oder den digitalen Wandel.
  • Die Beratung mündet in ein Realisierungskonzept.
  • Der Antrag wird vor Vertragsabschluss und Projektbeginn gestellt.

Nicht förderfähig, wenn …

  • Es besteht keine Betriebsstätte in Hamburg.
  • Das Unternehmen ist ein Unternehmen in Schwierigkeiten.
  • Es bestehen offene EU-Rückforderungen.
  • Gefördert werden soll allein der Kauf von Hard- oder Software.
  • Das Projekt ist bereits beauftragt oder gestartet — rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen.
  • Für dasselbe Vorhaben werden weitere nicht rückzahlbare Zuschüsse aus EU-, Bundes- oder Landesprogrammen beantragt.

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04Förder-Check

Kostenloser Förderfähigkeits-Check

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Schritt 1 von 30 %

Wo hat Ihr Unternehmen seinen Sitz bzw. seine Betriebsstätte?

05Ablauf

So läuft die Förderung ab — in 5 Schritten

  1. 01

    Erstgespräch

    In einem kostenlosen Erstgespräch werden Ausgangslage, Ziele und Förderfähigkeit geklärt.

  2. 02

    Antragstellung

    Der Antrag wird digital über das eAntragsportal der IFB Hamburg gestellt, vor Projektbeginn.

  3. 03

    Bestandsaufnahme

    Prozesse, Systeme und Infrastruktur des Unternehmens werden strukturiert analysiert.

  4. 04

    Potenzialanalyse

    Es wird ermittelt, wo Digitalisierung und KI den größten Nutzen schaffen.

  5. 05

    Realisierungskonzept

    Ergebnis ist ein konkreter Fahrplan mit Maßnahmen, Priorisierung, Aufwand und Zeitplan.

06Anwendungsfelder

Was lässt sich damit umsetzen?

Die geförderte Beratung bereitet konkrete Digitalisierungsvorhaben vor. Typische Themenfelder sind:

01

KI-gestützte Kalkulation & Angebote

Angebots- und Kalkulationsprozesse lassen sich mit KI-Unterstützung beschleunigen und vereinheitlichen. Die Beratung klärt Datengrundlage, Systemanbindung und den datenschutzkonformen Einsatz.

02

Prozessautomatisierung

Wiederkehrende Abläufe zwischen Systemen werden analysiert und automatisiert. Das Realisierungskonzept beschreibt Reihenfolge, Aufwand und Verantwortlichkeiten.

03

Chatbots & digitale Assistenten

Assistenzsysteme für Service und interne Auskünfte werden auf Nutzen und Risiken geprüft. Dazu gehören Rollen- und Rechtekonzepte sowie der Umgang mit personenbezogenen Daten.

04

Digitale Dokumentenverarbeitung

Belege, Aufträge und Formulare können digital erfasst, geprüft und archiviert werden. Die Beratung betrachtet auch Aufbewahrungspflichten und DSGVO-konforme Speicherorte.

05

E-Commerce & CRM

Vertriebs- und Kundenprozesse werden strukturiert erfasst und auf sinnvolle Systemunterstützung hin bewertet. Der Fokus liegt auf Prozessen, nicht auf dem Softwarekauf.

06

Individuelle KI-Workflows

Für fachspezifische Abläufe werden passende KI-Bausteine identifiziert und priorisiert. Datenschutz, Datenhaltung und Betriebsverantwortung werden von Anfang an mitgedacht.

Branchenbeispiele

Der Hamburg Digital Check in Ihrer Branche

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Hamburg Digital Check für Handel und E-Commerce

Digitalisierungsberatung für Hamburger Handelsunternehmen: Warenwirtschaft, Omnichannel, Shop-Anbindung und Datenqualität — förderfähig über den Hamburg Digital Check.

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Hamburg Digital Check für Gastronomie und Hotellerie

Digitalisierungsberatung für Hamburger Gastronomie- und Hotelbetriebe: Reservierung, Kassensysteme, Warenwirtschaft, Personalplanung und Gästedaten.

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Hamburg Digital Check für Logistik und Hafenwirtschaft

Digitalisierungsberatung für Hamburger Logistikunternehmen: Transportmanagement, Dokumente, Telematik, EDI-Schnittstellen und IT-Sicherheit in der Lieferkette.

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Hamburg Digital Check für Praxen und Gesundheitsbetriebe

Digitalisierungsberatung für Hamburger Praxen und Gesundheitsbetriebe: Terminvergabe, Dokumentation, sichere Kommunikation und Datenschutz.

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Hamburg Digital Check für Produktion und Industrie

Digitalisierungsberatung für Hamburger Produktionsbetriebe: Fertigungsplanung, Maschinendaten, Qualitätssicherung, Instandhaltung und OT-Sicherheit.

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Hamburg Digital Check für Agenturen und Kreativwirtschaft

Digitalisierungsberatung für Hamburger Agenturen und Kreativunternehmen: Projektsteuerung, Auslastung, Abrechnung, Datenschutz und KI-gestützte Workflows.

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Hamburg Digital Check für IT- und Softwareunternehmen

Digitalisierungsberatung für Hamburger IT- und Softwarehäuser: interne Prozesse, Automatisierung, Datenschutz und KI-Einsatz — förderfähig über den Hamburg Digital Check.

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Hamburg Digital Check für Bau und Immobilienwirtschaft

Digitalisierungsberatung für Hamburger Bau- und Immobilienunternehmen: Baustellendokumentation, Aufmaß, Nachträge, Objektverwaltung und Schnittstellen.

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Hamburg Digital Check für Steuer- und Rechtsberatung

Digitalisierungsberatung für Hamburger Steuer- und Rechtsanwaltskanzleien: digitale Mandantenakte, Belegfluss, Fristen und sichere Kommunikation.

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Hamburg Digital Check für Bildung und Weiterbildung

Digitalisierungsberatung für Hamburger Bildungsanbieter: Kursverwaltung, Lernplattform, hybride Formate, Abrechnung und Teilnehmerdaten.

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Hamburg Digital Check für Pflege und soziale Dienste

Digitalisierungsberatung für Hamburger Pflegedienste und soziale Träger: Tourenplanung, Dokumentation, Abrechnung und Datenschutz.

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Hamburg Digital Check für Großhandel und Import

Digitalisierungsberatung für Hamburger Großhandels- und Importunternehmen: Stammdaten, EDI, Lager, Zoll und Lieferantenanbindung.

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Hamburg Digital Check für Energie- und Umwelttechnik

Digitalisierungsberatung für Hamburger Energie- und Umwelttechnikunternehmen: Anlagendaten, Monitoring, Wartung und Nachhaltigkeitsberichte.

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Hamburg Digital Check für Personaldienstleister und HR

Digitalisierungsberatung für Hamburger Personaldienstleister: Bewerbermanagement, Einsatzplanung, digitale Personalakte und Abrechnung.

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Hamburg Digital Check für Kultur und Veranstaltungen

Digitalisierungsberatung für Hamburger Kultur- und Veranstaltungsbetriebe: Ticketing, Besucherdaten, Planung und Marketingprozesse.

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Hamburg Digital Check für Fitness, Sport und Freizeit

Digitalisierungsberatung für Hamburger Fitness-, Sport- und Freizeitbetriebe: Mitgliederverwaltung, Kursbuchung, Zutritt und Abrechnung.

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07FAQ

Häufige Fragen zum Hamburg Digital Check

Was genau ist der Hamburg Digital Check?

Der Hamburg Digital Check ist ein Förderprogramm der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg). Er bezuschusst qualifizierte Beratungsleistungen zur Digitalisierung von Unternehmen mit Betriebsstätte in Hamburg. Gefördert werden die Bereiche Informationssicherheit und Digitaler Wandel. Das Programm hat den früheren Hamburger Digitalbonus im August 2025 abgelöst.

Wie hoch ist die Förderung?

Der Zuschuss beträgt 50 Prozent der förderfähigen Beratungskosten, maximal 7.500 Euro. Der förderfähige Beratertagessatz ist auf 1.100 Euro netto gedeckelt. Innerhalb von zwei Jahren kann die Fördersumme auf mehrere Anträge aufgeteilt werden.

Wer kann die Förderung beantragen?

Antragsberechtigt sind rechtlich selbstständige kleine und mittlere Unternehmen (KMU nach EU-Definition), Handwerksbetriebe sowie Angehörige freier Berufe mit einer Betriebsstätte in Hamburg. Die Beratung und die geplante Umsetzung müssen sich auf die Hamburger Betriebsstätte beziehen. Unternehmen in Schwierigkeiten oder mit offenen EU-Rückforderungen sind nicht förderfähig.

Was wird gefördert und was nicht?

Gefördert werden qualifizierte Beratungsleistungen in den Bereichen Informationssicherheit und Digitaler Wandel, etwa zur Digitalisierung von Prozessen, Geschäftsmodellen und IT-Strukturen. Die Beratung muss in ein konkretes Realisierungskonzept münden. Nicht gefördert wird der reine Kauf von Hard- oder Software; dafür gibt es das ergänzende Darlehensprogramm Hamburg-Kredit Digital.

Was ist ein Realisierungskonzept?

Ein Realisierungskonzept ist das verpflichtende Ergebnis der geförderten Beratung. Es beschreibt konkret, welche Digitalisierungsmaßnahmen umgesetzt werden sollen, in welcher Reihenfolge, mit welchem Aufwand und welchem Zeitplan. Es dient dem Unternehmen als umsetzbarer Fahrplan und ist Voraussetzung für die Förderung.

Wie stelle ich den Antrag?

Der Antrag wird ausschließlich digital über das eAntragsportal der IFB Hamburg gestellt. Die Qualifikation des Beratungsdienstleisters wird über die Anlage Selbsterklärung Digitalisierungsberatung nachgewiesen. Der Antrag muss vor Vertragsabschluss und Projektbeginn eingereicht werden, da eine rückwirkende Förderung ausgeschlossen ist.

Wie lange dauert der Prozess?

Die IFB Hamburg prüft den Antrag, sobald alle erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen, und entscheidet dann über die Förderung. Die Dauer bis zur Bewilligung hängt von der Vollständigkeit der Unterlagen und der Prüfung durch die IFB ab. Nach der Zusage folgen Beratung und Erstellung des Realisierungskonzepts.

Bis wann kann ich den Antrag stellen?

Nach aktuellem Stand können vollständige Anträge bis zum 16. November 2026 eingereicht werden; das Programm läuft bis Ende 2026. Sind die Fördermittel vorher aufgebraucht, kann das Programm früher enden. Prüfen Sie den aktuellen Stand vor der Einreichung immer direkt bei der IFB Hamburg.

Kann ich die Förderung mit anderen Programmen kombinieren?

Eine parallele Beantragung anderer nicht rückzahlbarer Zuschüsse aus EU-, Bundes- oder Landesprogrammen ist beim Hamburg Digital Check ausgeschlossen. Kombinierbar ist der Zuschuss jedoch mit dem Darlehensprogramm Hamburg-Kredit Digital: Der Digital Check fördert die Beratung und das Konzept, der Kredit finanziert die anschließende Umsetzung.

Können auch Freiberufler den Zuschuss nutzen?

Ja. Angehörige freier Berufe mit einer Betriebsstätte in Hamburg sind ausdrücklich antragsberechtigt, ebenso wie KMU und Handwerksbetriebe. Maßgeblich ist, dass sich Beratung und Umsetzung auf die Hamburger Betriebsstätte beziehen.

Was passiert nach dem Realisierungskonzept?

Das Realisierungskonzept gibt einen klaren Fahrplan für die Umsetzung vor. Die eigentliche Umsetzung liegt anschließend beim Unternehmen und kann über das ergänzende Darlehen Hamburg-Kredit Digital finanziert werden. Beratungspartner begleiten die Umsetzung auf Wunsch weiter.

Was unterscheidet Hamburg Digital Check, Hamburg Digitalförderung und Hamburger Digitalbonus?

Der offizielle Programmname bei der IFB Hamburg lautet Hamburg Digital Check. Hamburg Digitalförderung und Hamburger Digitalbonus sind gebräuchliche Such- und Alltagsbegriffe, die häufig synonym verwendet werden. Der Hamburger Digitalbonus war das Vorgängerprogramm, das seit August 2025 durch den Hamburg Digital Check ersetzt wurde.

Ist dieses Portal das offizielle Angebot der IFB Hamburg?

Nein. Dieses Portal ist ein privates Informations- und Vermittlungsangebot eines Beratungsanbieters und kein offizielles Angebot der IFB Hamburg oder der Freien und Hansestadt Hamburg. Wir erklären das Programm verständlich und vermitteln Interessenten auf Wunsch an einen Beratungspartner. Maßgeblich für Antrag, Prüfung und Bewilligung sind ausschließlich die Vorgaben der IFB Hamburg.

Nächster Schritt

In 2 Minuten wissen, ob Ihr Vorhaben förderfähig ist

Drei Fragen, eine ehrliche Einschätzung — kostenlos und unverbindlich. Auf Wunsch vermitteln wir Ihre Anfrage an einen geprüften Beratungspartner.